FDP-Gemeinderatsfraktion sorgt sich um die Auswirkungen der Grundsteuerreform
2025 wird die Grundsteuerreform auch in Kernen umgesetzt. Bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Landesgrundsteuergesetz der grün-schwarzen Landesregierung im Jahre 2020 hat die FDP die Anwendung des Bodenwertmodells, bei der ausschließlich die Größe des Grundstücks und der von Gutachterausschüssen ermittelte Bodenwert für die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer maßgeblich sind, kritisiert. Nur in Baden-Württemberg wird das Grundstück ohne Gebäude bewertet. Dies führt zu großen Verwerfungen. Bauverbote und Bebauungsplangrenzen werden bei den Bodenrichtwerten häufig nicht beachtet. Bei Grundstücken gleicher Größe und gleicher Lage wird gleich besteuert, auch wenn die Bebauung völlig unterschiedlich ist. Es zeichnet sich ab, dass die Reform insbesondere bei Besitzern von Ein- und Zweifamilienhäuern (vor allem älterer Häuser) zu einer deutlich höheren Steuer führen wird. Berechnungen aus anderen Kommunen unterstreichen diese Einschätzung.
Insgesamt soll die Reform aufkommensneutral umgesetzt werden. Das Land hat die Umsetzung des von uns kritisierten Sonderwegs den Gemeinden übertragen – und hat ein Transparenzregister entwickelt, das helfen soll, den aufkommensneutralen Hebesatz zu beziffern. 2022 hat die Gemeinde Kernen rund 2,2 Mio. € an Grundsteuer B eingenommen, wobei anzumerken ist, dass in Kernen 2023 die Hebesätze für die Grundsteuer B von 325 auf 385 Prozent erhöht wurde.
Wir haben deshalb beantragt, dass die Verwaltung dem Gemeinderat einen Überblick über die Auswirkungen der Grundsteuerreform in Kernen gibt. Wir danken der Verwaltung, dass dies im November erfolgt.