Grundsteuerreform der Landesregierung belastet Eigenheimbesitzer in Kernen

Die Bescheide zur neuen Grundsteuer in Kernen sind eingetroffen – und sie bringen erhebliche Kostensteigerungen für viele Eigenheimbesitzer mit sich. Besonders betroffen sind Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die durch die Reform der grün-schwarzen Landesregierung erheblich stärker belastet werden. Bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Landesgrundsteuergesetz im Jahre 2020 hat die FDP die Anwendung dieses Modells, bei der ausschließlich die Größe des Grundstücks und der von Gutachterausschüssen ermittelte Bodenwert für die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer maßgeblich sind, kritisiert und einen alternativen Vorschlag gemacht. Nur in Baden-Württemberg wird das Grundstück ohne das Gebäude bewertet, was zu ungerechten Belastungen führt. Hinzu kommt, dass Bauverbote und Bebauungsplangrenzen bei den Bodenrichtwerten häufig nicht berücksichtigt werden.

Deshalb fordern wir als FDP-Ortsverband, dass eine gesetzliche Härtefallklausel notwendig ist, die bisher nicht vorgesehen ist. Außerdem sollten die Regelungen für die Anwendung der Gutachten geändert und eine Ombudsstelle auf Landesebene eingerichtet werden. Ein umfangreiches Beratungsangebot ermöglicht die Gemeinde Kernen.