Jochen Haußmann mit 100 Prozent als FDP-Landtagskandidat 2026 nominiert

Nominierung zur Landtagswahl 2026: Jochen Haußmann und Petra Erdmann-Thon wollen Spitzenposition aus 2021 verteidigen.

Jochen Haußmann aus Kernen hat den Ruf des Wahlkreises Schorndorf als „Stammland der Liberalen“ kräftig aufpoliert. Ähnlich gute Ergebnisse wie Haußmann jetzt hatte die FDP letztmals in den 1960er-Jahren zu Zeiten eines Reinhold Maiers: Die FDP legte um 3,7 Prozentpunkte auf 16,3 Prozent zu“, stand 2021 nach Abschluss der Landtagswahl in der Zeitung. Alles zu tun, um diesen Erfolg zu wiederholen, versprach Jochen Haußmann bei der Wahlkreiskonferenz der FDP. Die Mitglieder trauen ihm das aufgrund seiner hervorragenden Arbeit in den letzten Jahren, die bei der Konferenz mehrfach gelobt wurde, zu: Er wurde einstimmig als Kandidat für die Landtagswahl im März 2026 im Wahlkreis Schorndorf nominiert. „100 Prozent aller Stimmen zu bekommen, ist natürlich sowohl ein großes Lob für meine bisherige Arbeit als auch eine große Verpflichtung“, kommentierte der stellvertretende Vorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion nach der Wahl das Ergebnis. Das Ziel ist klar: wir wollen im Wahlkreis Schondorf wieder ein Top-Ergebnis für die FDP erzielen.

Im Wahlkreis Schorndorf wird Jochen Haußmann gemeinsam mit Petra Erdmann-Thon aus Schorndorf als Zweikandidatin antreten. Petra Erdmann-Thon war auch 2021 die Ersatzbewerberin von Jochen Haußmann. Auch sie wurde bei der Wahlversammlung einstimmig nominiert.

Für Jochen Haußmann ist es die vierte Kandidatur. Zuvor war er viele Jahre in leitenden Funktionen in mittelständischen Unternehmen tätig. 2011 erreichte er mit dem besten Ergebnis aller baden-württembergischen Wahlkreise auf Anhieb ein Landtagsmandat. 2016 zog der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion mit 12,6% erneut in den Landtag ein. 2021 erreichte die FDP im Wahlkreis Schorndorf mit 16,3% das landesweit zweitbeste Ergebnis der 70 Wahlkreise. Im Land hatte die FDP 10,5%.

Verfassungsgerichtshof legt das Landtagswahlrecht in die Hände der Bürger

Der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!“ war am vergangenen Freitag erfolgreich. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg hat der Klage der FDP Baden-Württemberg stattgegeben. Die Zulassung des Volksbegehrens zur Landtagsverkleinerung ist ein großer Erfolg für die Bürgerbeteiligung im Land und stärkt die Rechte und den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Der Verfassungsgerichtshof hatte sich in wesentlichen Teilen seines Urteils der Rechtsauffassung der Antragsteller angeschlossen. Insbesondere stellte er klar, dass auf die tatsächlichen Auswirkungen des Wahlrechts und nicht nur auf die gesetzliche Sollgröße des Landtages abzustellen ist. Aufgrund einer großen Zahl an Überhangs- und Ausgleichsmandaten war der Anteil von Direktmandaten bereits in der Vergangenheit stark reduziert.

Die FDP hatten am 20.11.2023 den Zulassungsantrag mit ausreichend Unterstützungsunterschriften eingereicht. Mit dem dem Volksbegehren zugrundeliegenden Gesetzentwurf soll nach dem Willen der FDP die Anzahl der Landtagswahlkreise und damit der zu verteilenden Direktmandate von bisher 70 auf künftig 38 reduziert werden. Für den erforderlichen Neuzuschnitt der Wahlkreise wird auf die bei den Bundestagswahlen derzeit geltenden Wahlkreise zurückgegriffen. Ärgerlich ist, dass durch die Ablehnung des Innenministers Strobl durch die Klage nicht nur unnötig Steuergelder ausgegeben wurde, sondern durch die zeitliche Verschiebung durch das Klageverfahren die Sammlung von Unterschriften für ein Volksbegehren nicht mehr für die Landtagswahl 2026 umgesetzt werden kann.

Das Volksbegehren ist nunmehr vom Innenministerium zuzulassen und öffentlich bekannt zu machen. Daran schließt sich die Sammlung der Unterschriften zur Unterstützung des Volksbegehrens an. Sofern es von 10% der Wahlberechtigten unterstützt wird, kommt es, wenn der Landtag der Gesetzesvorlage nicht unverändert zustimmt, zu einer Volksabstimmung. Nach Einschätzung der Beteiligten ist damit jedoch nicht mehr vor dem nächsten Wahltermin im Frühjahr 2026 zu rechnen. Wir werden aber auch in Kernen dann in diesem Jahr mit der Sammlung von Unterschriften beginnen.